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SGA – SchulgemeinschaftsausschussDer SGA an unserer Schule ist – wie an jeder österreichischen Schule – ein zentrales Organ zur Mitgestaltung des Schullebens und der Schulentwicklung. Er wird drittelparitätisch besetzt, d.h. die Eltern (Erziehungsberechtigten), die Schüler und die Lehrer entsenden jeweils drei Vertreter. Der Schulleiter beruft den SGA (mindestens zwei Mal jährlich) ein, er leitet die Diskussionen, nimmt aber an den Abstimmungen nicht teil. Der SGA entscheidet – mit einfacher Mehrheit – über schulinterne Angelegenheiten, wie z.B. die schulautonome Stundentafel, Freifächer, autonome schulfreie Tage, Hausordnung etc. Dabei müssen die verbindlichen tschechischen bzw. österreichischen Gesetze natürlich berücksichtigt werden. Die Entscheidungen des SGA sind für alle Beteiligten, also auch für die Schulleitung verbindlich. Protokol - SGA Sitzung am 9.9.2007 |